Bäume erfüllen viele Funktionen. Ob im öffentlichen Raum oder in einem Garten, als gestalterisches Element oder gar als besondere Verbindung. So ist doch jeder Baum auch Lebensraum, Klima Verbesserer und somit ein unverzichtbarer Bestandteil in unserem Leben.
Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1319b ist geregelt: (Auszug)
(1) Wird durch das Umstürzen eines Baumes oder durch das Herabfallen von Ästen ein Mensch getötet oder an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Halter des Baumes für den Ersatz des Schadens, wenn er diesen durch Vernachlässigen der erforderlichen Sorgfalt bei der Prüfung und Sicherung des Baumes verursacht hat.
Im Leitfaden Baumsicherheitsmanagement steht folgendes geschrieben: (Auszug)
Im Siedlungsgebiet werden an Bäume höhere Sicherheitserwartungen als im Wald oder in der freien Landschaft gestellt. Demgemäß sind - abgestuft nach der konkreten Sicherheitserwartung des Baumstandortes - Prüfstandards von der vertieften Baumsicherheitsbegehung bis zur Einzelbaum- oder Bestandsprüfung angemessen.
Ich gebe Ihnen mit meiner Baumkontrolle ein Stück Sicherheit zurück!
- Baumsicherheitsbegehungen im Siedlungsgebiet (abseits von stark frequentierten Flächen)
- Bestandsprüfung nach ÖNORM L 1122 (Waldflächen die nicht unter das Forstgesetz 1975 fallen)
- Einzelbaumprüfung nach ÖNORM L 1122 (auf stark frequentierten Flächen)
- Erstellen eines Baumkatasters nach ÖNORM L 1125
- Nach sicherheitsrelevanten Ereignissen wie Sturm oder Nassschnee
- Erhebung empfohlener Baumpflegemaßnahmen
- von weiterführenden Untersuchungen
- von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder bei Baumpflegearbeiten
- von Baumpflanzungen