Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, daß er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.
Gehölze sind von hohem Wert für das Orts- und Landschaftsbild, für das Kleinklima und für die Erholung der Bevölkerung. Dieser Wert ist durch Neupflanzung auf längere Zeit nicht ersetzbar, daher sind die Baumbestände entsprechend ihrem Erhaltungsziel zu pflegen und auf ihren Zustand zu kontrollieren.
Diese ÖNORM ist für die Baumkontrolle und Baumpflege von Einzelbäumen und waldähnlichen Beständen anzuwenden.
Diese ÖNORM gilt nicht für Waldflächen gemäß Forstgesetz 1975.*
*Auszug
Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit ein Regelwerk zur Verfügung das auf Grundlage der BGH-Rechtssprechung insbesondere Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Regelkontrollen und Zusatzkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft.*
*Auszug
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege)" sind seit vielen Jahren das Standardwerk für Baumpflegearbeiten und ergänzen die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Mit der ZTV steht ein Regelwerk zur Verfügung, welches Begriffe und Anforderungen an Leistungen und Baustoffe definiert.*
*Auszug
Baumkataster sind Managementinstrumente für Baumbestände.
Durch eine systematische Dokumentation des physiologischen Zustandes von Bäumen, aber auch der gesetzten Maßnahmen am Baum oder im Baumumfeld ermöglichen sie die nachweisliche Überwachung der Verkehrssicherheit und der Baumgesundheit und im Schadensfall eine entsprechende Beweisführung.
Baumkataster tragen daher wesentlich zum Aufbau, zur Entwicklung und zur Erhaltung eines nachhaltig gesunden, verkehrssicheren und funktionellen Baumbestandes bei.*
*Auszug